Die Halleiner Schwestern

Information: www.halleiner-schwestern.net

In Hallein, dem Gründungsort (Wiege) der Halleiner Schwestern gibt es zur Zeit leider nur noch eine Schwesterngemeinschaft.

Die Halleiner Schulschwestern (1723-1823)

von Sr. Berta Muschler (geschrieben 1975)

Hallein 1723! In der Salinenstadt blüht neben der Spielwarenerzeugung auch die Baumwollfabrikation. Männer und Frauen sind in den Prozeß eingespannt. In den Waschküchen wird das Material gefärbt, in den Stuben vom frühen Morgen bis zum späten Abend gesponnen, gestrickt und gestickt. An schönen Tagen setzt man sich mit den Stricknadeln und dem Wollknäuel auf die Hausbank oder wandert in größeren Gruppen strickend und schwatzend durch die Stadt. Die Kinder sind sich selbst überlassen.

Die in den Gassen lungernden Mädchen holt Maria Theresia Zechner, die Tochter eines angesehenen und begüterten Spielwarenverlegers, ins Büchsenmacherhaus am Friedhofsrand, um sie in Religion, Lesen, Schreiben, Spinnen, Stricken und Sticken zu unterrichten, "damit sie ihr Brot einmal ehrlich verdienen". Ihre bereits zweimal verwitwete Mutter Maria Theresia Triebenbacher ( an die sich die Frauen der Stadt um Rat und Hilfe wenden) und die Freundin Elisabeth Stöckl helfen ihr dabei. Alle drei gehören dem franziskanischen III. Orden für Weltleute an.

Sieben Jahre nach Eröffnung dieser ersten Halleiner "Mädchenschule" stirbt die Freundin. Maria Theresia kann die Arbeiten in den verschiedenen Gruppen nicht mehr allein bewältigen und nimmt bald weitere Mitarbeiterinnen auf, die - wie sie selber -  aus den ersten Familien der Stadt stammen und mit der "Stifterin" im Regelhaus, wie das Büchsenmacherhaus nun genannt wird, in Gemeinschaft leben.

Als 1744 das achte Mitglied, die Tochter des Doktor Högg aus Salzburg, ihr Erbe fordert, wird das Konsistorium in Salzburg auf den "Verein" aufmerksam. Dechant und Stadtrichter bekommen einen Verweis, weil sie eigenmächtig die Gemeinschaft und ihre Arbeit erlaubt und bestätigt haben. Sechs Jahre später wird den "Regelschwestern" das Zusammenleben und die Aufnahme neuer Mitglieder verboten. Diese Nachricht ruft bei den Schwestern äußerste Bestürzung hervor, denn sie können nicht einfach das Werk, das sie vor 27 Jahren begonnen und dem sie ihr persönliches Glück und die Lebenskraft geschenkt haben, zerstören. Dechant Laurer läßt sie aus Mitleid beisammen und gibt ihnen den Rat, jeden Anschein der Zusammengehörigkeit zu vermeiden. Da nun Maria Theresia, auch Schwester Hyazintha genannt, erkennt, woher ihrer Gemeinschaft Gefahr droht, will sie noch bei Lebzeiten die Anerkennung ihres Testamentes, das sie beim Magistrat hinterlegt hat, durch den Landesfürsten erwirken. Was sie erreicht, ist lediglich, daß bei ihrem Tod die sog. Stör ( eine empfindliche Abgabe vom Nachlaß) unterbleibt und die Schwestern in dem ihnen vermachten Haus bleiben dürfen.

Von den jeweils 8 bis 9 Schwestern widmen sich durchschnittlich 4 bis 5 dem Unterricht der 36 bis 40 Mädchen. Eine Schulgehilfin wird daneben ins Lehramt eingeführt und 3 bis 4 alte Schwestern versuchen mit Handarbeiten und Goldputz den schmalen Zinserlös aus dem angelegten Kapital aufzubessern.

Die große Klosteraufhebung durch kaiser Joseph II. (1782) trifft auch den III.Orden. Den Regelschwestern wird ein weltlicher Verwalter aufgedrängt, die Aufnahme neuer Mitglieder (ab 1765 wieder gewährt) geschieht nicht mehr vor Vertretern der Kirche, sondern im Rathaus vor dem Stadtrichter, dem Dechant und der Vorsteherin des Regelhauses. Aber die Kandidatinnen lassen sich deshalb nicht abhalten, sie wandern heimlich über den Dürrnberg nach Berchtesgaden, wo ein Franziskaner die Zeremonie vornimmt. Dechant Winkelhofer gibt ihnen unter dem säkularisierten Namen  "Hausordnung" Normen des Zusammenlebens, an denen die Schwestern in so großer Treue festhalten, daß in 92 Jahren nicht eine austritt.

Mit der Einführung der neuen Schulmethode, die ihnen 1783 befohlen wird, weicht die private Unterweisung einem systematischen Unterricht. Die erfolge bei den jährlichen öffentlichen Prüfungen und die allgemeine Schulpflicht, die namentlich unter der bayrischen Regierung streng gehandhabt wird, erhöhen die Schülerzahl auf etwa 120 bis 150. Die Schwestern, die schon 1796 in Raumnot das Potschacherhaus (heute Don Bosco-Heim) erworben haben, richten drei weitere Klassen ein und bekommen für den Mietzinsausfall finanzielle Unterstützung und Sachzuwendungen durch das Salzoberamt in München.
Die Wiederholten Einquartierungen und die hohen Kontributionen während der Napoleonischen Kriege, das Ausbleiben der Zinsen von den Tiroler und Wiener Banken und aus den bayrischen Zuwendungen trifft die Schwestern so sehr, daß sie am Rand des Verhungern sind. Neider wünschen ihren Untergang, schriebt die Chronistin, aber der Kaiser anerkennt ihre Leistungen und bewundert die peinliche Sauberkeit an der ärmlichen Einrichtung. Die österr. Regierung verpflichtet alle Mädchen der Stadt zum Besuch der Schule im Regelhaus. (Den Namen "Schulschwestern" erhalten sie 1845, als sie von der Kaiserin-Mutter Karolina Augusta nach Wien gerufen werden). Zum 100jährigen Bestehen überreicht das Konsistorium 1823 die ersten kirchlich approbierten Statuten, die 81 Jahre ihre Gültigkeit behalten. Damit sind die Regelschwestern nach staatlichem und kirchlichem Recht den Ursulinen und den Englischen Fräulein gleichgestellt. Nichts hindert sie an der weiteren Entfaltung.

>> Sister Act: "My God"